Wahlarzt FAQ

Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse. Gesetzlich versicherte Personen (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA) bekommen jedoch einen Teilbetrag der Behandlungskosten von ihrer Krankenkasse rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Kasse.

Die Verrechnung erfolgt bar oder mittels Bankomat-Karte in der Ordination. Die Honorarnote können Sie im Anschluss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Welche Vorteile hat ein Wahlarzt-Besuch?
Als Kontaktlinsenträger bitten wir Sie, Ihre Kontaktlinsen 24 Stunden (weiche Linsen) bzw. 48 Stunden (formstabile Linsen) vor der Untersuchung nicht zu tragen. Nur so kann im Rahmen eines Sehtests eine verlässliche Bestimmung Ihrer Dioptrien erfolgen. Für eine Kontaktlinsen-Kontrolle nehmen Sie bitte Ihre Kontaktlinsen in einem Behältnis zum Termin mit.
Für eine umfassende Untersuchung des Auges sollte gegebenenfalls eine medikamentöse Pupillenerweiterung durch Anwendung von Augentropfen erfolgen. Ein Lenken von Fahrzeugen bzw. Tätigkeiten, die mit Fremd- oder Eigengefährdung einhergehen können, sollten mindestens 4 Stunden nach dieser Untersuchung unterlassen werden. Bitte kommen Sie daher nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einer Begleitperson zur Untersuchung.
Das Wohl unserer kleinsten Patienten liegt uns besonders am Herzen. Ein einfühlsamer Umgang ist uns dabei sehr wichtig. Da wir uns ausreichend Zeit für die Untersuchung von Kindern nehmen, planen Sie für den Besuch bitte 1–1,5 Stunden ein. Um Sehfehler wie Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit bei Kindern feststellen zu können, ist es gegebenenfalls notwendig, die Pupillen durch die Anwendung von Augentropfen medikamentös zu erweitern um Messfehler zu vermeiden. Die Wirkung der Tropfen hält in der Regel mehrere Stunden an. In dieser Zeit sieht Ihr Kind vor allem in der Nähe etwas unscharf. Die Augen können auch lichtempfindlicher sein als gewöhnlich.
Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sind zwei Augenuntersuchungen vorgesehen. Die Erste im 10.–14., die zweite zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat. Die Untersuchungen sind von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung Ihres Kindes, da unerkannte Augenerkrankungen, Fehlsichtigkeit oder Augenfehlstellungen zu bleibenden Sehschwächen führen können. Die frühestmögliche Diagnose und Therapieeinleitung sind entscheidend, um Folgeschäden zu verhindern. Auch bei älteren Kindern sind regelmäßige augenärztliche Kontrollen sinnvoll und ratsam, da sich kindliche Fehlsichtigkeit oftmals unbemerkt entwickeln kann.

Haben Sie noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns!